Condizioni generali di vendita

Microplane International GmbH & Co. KG AGB für Unternehmer, Stand: Dezember 2015

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggebern vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggebern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. ANGEBOTE UND PREISE

2.1 Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Bestellung von Ihnen stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Auf unserer Website erfolgt der Vertragsschluss durch eine E-Mail an Sie, die als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Eine reine Bestellbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern gibt nur die Daten Ihrer bei uns eingegangenen Bestellung wieder. Wir sind berechtigt, das in Ihrer Bestellung liegende Vertragsangebot von Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen und dadurch den Vertrag abzuschließen. 2.2. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher keine Zusicherung dieser Eigenschaften. 2.3 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Musterfreigabe) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

2.4 Im Rahmen einer Bestellung über unsere Website können Sie der von uns per Email verschickten Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung vor bzw. bei Vertragsschluss der Auftragsbestätigung die Vertragsbestimmungen entnehmen und speichern. Die dazugehörigen AGB sind vor und bei Vertragsschluss unter dem Link unsere AGB abruf- und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns nicht gesondert gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss für Sie bei uns nicht mehr zugänglich bzw. abrufbar.

2.5 Bei Bestellungen über unsere Website können Sie Eingabefehler in Ihrer E-Mail durch die Benutzung der „Löschtaste“ korrigieren.

2.6 Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Materialkosten oder die Löhne, so sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises beträgt. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material- und Lohnkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

2.7 Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von MICROPLANE zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich an den Auftraggeber zurückerstattet.

2.8 Erfüllungsort ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich der Geschäftssitz von MICROPLANE in Hamburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.9 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Rechnung wird am Versandtag der Waren ausgestellt.

3.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse ohne Abzüge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei verspäteten Zahlung behalten wir uns vor, von dem Auftraggeber zukünftig Vorkasse zu fordern. Bei uns unbekannten Auftraggebern behalten wir uns Vorauskasse vor.

3.3 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfallstage an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei ausländischen Checkzahlungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15€.

3.5 Treten objektiv gesehen wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, auch wenn wir einen Scheck angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.7 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene, von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.8 Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

4.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

5. LIEFERBEDINGUNGEN

5.1 Bei einem Bestellwert und Lieferung nach Deutschland in Höhe von 250,00 Euro netto und nach Italien, Frankreich und Irland in Höhe von 350,00 Euro erfolgt die Lieferung frachtfrei. Bei Bestellungen unter 250,00 bzw. 350,00 Euro netto wird ein Mindermengenzuschlag in Form einer Fracht- und Versandpauschale für Deutschland von netto 5,00 Euro und für Italien, Frankreich und Irland von netto 15,00 Euro berechnet. Bei einem Bestellwert und Lieferung nach Großbritannien in Höhe von 250,00 Pfund netto erfolgt die Lieferung frachtfrei. Bei Bestellungen unter 250,00 Pfund netto wird ein Mindermengenzuschlag in Form einer Fracht- und Versandpauschale für Großbritannien von netto 10,00 Pfund berechnet. In die restlichen Gebiete der EU erfolgt die Lieferung frachtfrei ab einem Bestellwert in Höhe von 1.000,00 Euro netto. Bei Bestellungen unter 1.000,00 Euro netto werden 50,00 Euro netto in Form einer Fracht- und Versandpauschale berechnet.

5.2 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.

5.3 Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches durch den Auftraggeber sind als annähernd zu betrachten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.

5.4 Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird. 5.5 Abrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb von 3 Monaten verbindlich abzunehmen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.6 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

5.7 Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

5.8 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden, soweit die Teillieferungen dem Auftraggeber zumutbar sind.

5.9 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

5.10 Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 5.10 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

5.12 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

6. ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

6.1 Kommt der Auftraggeber in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld gem. Ziff. 5.13 zu verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.2 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Werktagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat. Die Verjährungsfristen im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt und uneingeschränkt bestehen. 7.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

7.4 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

7.5. Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 8. Weitergehende oder andere als die unter 7. geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7.7 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, nimmt uns der Auftraggeber das Recht auf Überprüfung der beanstandeten Ware und macht so die Beanstandung gegenstandslos. Diese Regelung hat keinen Einfluss auf die Beweislastverteilung.

8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2 Die Begrenzung nach 8.1 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.4 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Somit erfolgt bei diesen Schäden für die zwingend gehaftet wird auch keine Verkürzung der Verjährungsfrist.

8.5. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, bis zu einem Betrag von Euro 500 000,- je Schadensfall begrenzt, sofern diese Deckungssumme in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisikos steht und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. URHEBERRECHT

9.1 An den von MICROPLANE zur Verfügung gestellten Produktbildern, Produktbeschreibungen, Markenzeichen und sonstigen Werbematerialien hat MICROPLANE das Urheberrecht und gewährt dem Auftraggeber daran ausschließlich in einem gesonderten Vertrag schriftlich ein Nutzungsrecht für seinen Web-Auftritt unter Berücksichtigung des übrigen Markenauftritts bzw. den Qualitätsansprüchen der Marke MICROPLANE entsprechend. Das Nutzungsrecht ist jederzeit widerrufbar.

9.2 Das Herunterladen von Inhalten der Webseite http://home.microplaneintl.com ist nur zu privatem und nicht kommerziellem Gebrauch gestattet. Die Nutzung der Inhalte dieser Webseite auf einer anderen Webseite bzw. in Netzwerkumgebungen ist nicht gestattet.

9.3 Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen dürfen Informationen, Markennamen und sonstige Inhalten der Webseite http://home.microplaneintl.com ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder verändert, kopiert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst wie verwertet werden. Außerhalb der in diesen Bestimmungen eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Nutzer der Webseite http://home.microplaneintl.com keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere an dem Firmennamen oder an gewerblichen Schutzrechten, eingeräumt.

10. DISPLAYNUTZUNG

Die von MICROPLANE kostenfrei zur Verfügung gestellten Displays verbleiben im Eigentum von MICROPLANE. MICROPLANE gewährt dem Auftraggeber ein jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Display. Die Displays sind regelmäßig ausschließlich mit Produkten von MICROPLANE zu bestücken. Die MICROPLANE Handelsvertreter sind berechtigt, die Produktplatzierung auf den Displays zu ändern und Produkte anderer Herstellern von MICROPLANE Displays zu entfernen.

11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

11.2 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 11.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.